Information zur Datenverarbeitung
Liebe (werdende) Eltern,
der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist mir wichtig. Aufgrund der Datenschutzbestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) bin ich verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck ich Ihre Daten erhebe, speichere oder weiterleite und welche Rechte Sie haben.
Melanie Brandt; Praxis Adebar - Pfotenhauer Straße 73 - 01307 Dresden; 0176-24247079; hebamme.melanie.brandt@web.de
Ich erhebe folgende Informationen:
Hierzu verarbeite ich neben der o.g. personenbezogenen Daten, insbesondere Ihre Gesundheitsdaten, die ich oder andere Gesundheitsdienstleister erheben. Die Erhebung dieser Daten ist notwendig, um den Behandlungsvertrag mit Ihnen und die damit verbundenen Pflichten zu erfüllen. Ohne diese Informationen ist eine sorgfältige Behandlung nicht möglich. Auch andere Gesundheitsdienstleister wie: Hebammen, Ärzte, Klinken oder Labore, bei denen Sie in Behandlung sind und Befunde erhoben werden, können uns Daten zur Verfügung stellen (z. B. in Arztbriefen, Laborbefunde).
Empfänger der Daten
Ich übermitteln Ihre personenbezogenen Daten nur dann an Dritte, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder Sie eingewilligt haben.
Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten können sein:
Die von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gespeichert und danach gelöscht. Ich sind verpflichtet, Ihre Daten mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren. In besonderen Fällen können sich auch längere Aufbewahrungsfristen ergeben, bis zu 30 Jahre.
Im Übrigen bewahren wir Ihre personenbezogenen Daten nur solange auf, wie dies für die Durchführung der Behandlung erforderlich ist.
Wir übermitteln Ihre personenbezogenen Daten nur dann an Dritte, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder Sie eingewilligt haben.
Die Übermittlung erfolgt zum Zwecke der Abrechnung der bei Ihnen erbrachten Leistungen, zur Klärung von medizinischen und sich aus Ihrem Versicherungsverhältnis ergebenden Fragen und um Befunde zu erhalten. Im Einzelfall erfolgt die Übermittlung von Daten an weitere berechtigte Empfänger.
Sie haben das Recht:
Einwilligungserklärung in die Datenverarbeitung
Ich bin einverstanden, dass durch die Hebamme Melanie Brandt meine Daten zu folgenden Zwecken erhoben, verarbeitet und genutzt werden:
Zur Pflege der Kontaktdaten, zur Erfüllung des Behandlungsvertrages, zur Erhebung und Weiterleitung von Laborbefunden, zur Abrechnung erbrachter Leistungen mit Krankenkassen, Abrechnungsstellen und dem Patienten, zur therapeutischen Dokumentation.
Ich bin darauf hingewiesen worden, dass
Des Weiteren gebe ich meine Einwilligung, dass
Widerrufsrecht, nach Art. 21 DSGVO
Im Falle des Widerrufes ist dieser Widerruf schriftlich zu richten an:
Melanie Brandt, Praxis Adebar, Pfotenhauer Straße 73, 01307 Dresden
Im Falle eines Widerrufes werden meine Daten nach Ablauf der gesetzlichen Fristen und falls solche nicht mehr zu beachten sind, mit dem Zugang der Willenserklärung der Praxis gelöscht. Die Praxis wird meinen Widerruf an die o.g. Dritten weiterleiten, die ihrerseits dann meine Daten löschen.
Den Anhang „Patienteninformation zum Datenschutz“ habe ich gelesen und verstanden.
Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) der Hebamme Melanie Brandt, nachfolgend Hebamme genannt.
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen der Hebamme Melanie Brandt und der Leistungsempfängerin.
Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hebamme Melanie Brandt und der Leistungsempfängerin sind privatrechtlicher Natur.
(1) Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde.
(2) Bei Selbstzahlerinnen richtet sich das Leistungsangebot nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes, in dem die Leistung erbracht wird.
(3) Nicht Gegenstand der Leistungen der Hebamme sind die Leistungen der von den Hebammen hinzugezogenen Ärzte bzw. Krankentransporte. Leistungen hinzu gezogener Ärzte oder Krankentransporte werden von diesen gesondert berechnet.
(4) Für vereinbarte Termine, die von der Leistungsempfängerin nicht eingehalten werden und die nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, stellt die Hebamme die entgangene Vergütung der Leistungsempfängerin in Rechnung.
(2) Die Hebamme verpflichtet sich, die Leistungsempfängerin vor der Inanspruchnahme einer Wahlleistung über etwaige Kosten zu informieren.
(1) Bei gesetzlich Versicherten rechnet die Hebamme die Leistungen mit der leistungspflichtigen gesetzlichen Krankenkasse ab. Davon nicht umfasst sind die vereinbarten Wahlleistungen. Für diese sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Zahlung verpflichtet.
(2) Leistungsempfängerinnen, für die eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts die Leistungen, die im Rahmen von Schwangerschaft und Mutterschaft in Anspruch genommen werden, schuldet (z.B. Heilfürsorgeberechtigte), legen eine Kostenübernahme-erklärung ihrer Kostenträger vor, die die Leistungen der Hebamme nach Nr. 3 dieser AVB umfasst. Liegt diese Kostenübernahmeerklärung nicht vor oder deckt sie die in Anspruch genommenen Leistungen nicht ab, sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen verpflichtet.
(3) Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahngebühren in Höhe von pauschal 5,- Euro berechnet werden.
(4) Eine Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.
(5) Sofern die Leistungsempfängerin Wahlleistungen mit der Hebamme vereinbart hat, kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
Selbstzahlerinnen sind zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen der Hebamme nach dieser AVB verpflichtet.
Die Gebühren entsprechen dem 2 - fachen Satz der jeweils gültigen Kassenvergütung entsprechend dem Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V.
Die Leistungsempfängerin ist selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit von Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären.
Die Hebamme berechnet auch Ihre Leistungen im Krankenhaus (Diakonissenkrankenhaus Dresden, Holzhofgasse 29, 01099 Dresden; Helios Weißeritztalkliniken - Klinikum Freital, Bürgerstrasse 7, 01705 Freital).
Die Leistungen werden der Leistungsempfängerin als Selbstzahlerin in Rechnung gestellt. Zahlungsziel hierfür sind 30 Tage. Zur fristgerechten Zahlung ist die Leistungsempfängerin verpflichtet, unabhängig von der Erstattung durch Ihre Krankenkasse bzw. der Beihilfe.
Sollte die Inanspruchnahme der Hebammenleistungen nach Häufigkeit, Umfang oder Art die obige Gebührenhöhe übersteigen, wird die Hebamme die Leistungsempfängerin rechtzeitig darüber aufklären.
Wahlleistungen müssen separat vereinbart werden.
Sollte die Leistungsempfängerin vereinbarte Termine nicht wahrnehmen können, wird sie diese frühestmöglich, spätestens 24 Stunden vorher absagen. Andernfalls stellt die Hebamme der Leistungsempfängerin die Ihr entgangene Vergütung in Rechnung.
Die regulären Arbeitszeiten der Hebamme sind Montag bis Donnerstag von 8.00 - 15.00 Uhr, Freitag 8.00 – 13.00 Uhr und nach individueller Vereinbarung. Eine telefonische Erreichbarkeit besteht regulär Montag bis Donnerstag von 8.00 – 16.00 Uhr.
Sollte die Hebamme/ Ihre Vertretung nicht erreichbar sein, ist in dringenden Fällen der Arzt oder das Krankenhaus zu kontaktieren.
Die Hebamme wird berufsbedingt oft zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen und kann dadurch gelegentlich Termine (kurzfristig) nicht wahrnehmen. Sie sagt der Leistungsempfängerin per Handy/Telefon schnellstmöglich ab und wird versuchen (angemessen zeitnah) für einen Ersatztermin zu sorgen.
Kann die Hebamme wegen Krankheit oder aus sonstigen Gründen die Leistungen nicht oder nicht zeitnah erbringen, ist sie berechtigt die Betreuung in die Hände einer Vertretungshebamme zu legen. Eine weitere Betreuung durch den betreuenden Gynäkologen/Gynäkologin oder des betreuenden Kinderarztes/Kinderärztin kann die Hebamme gegebenenfalls auch empfehlen.
Zu einer vertretenden Hebamme entsteht ein eigenständiges Vertragsverhältnis. Die Vertretungshebamme haftet in vollem Umfang und allein für die Leistungen gegenüber der Leistungsempfängerin. Dazu wird ein eigener Behandlungsvertrag mit Ihr geschlossen. Die Frau muss sich eigenverantwortlich mit der bekannt gegebenen vertretenden Hebammenkollegin in Verbindung setzen (in aller Regel über die dann bekannte Handynummer).
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Die Hebamme/Hebammenpraxis weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Die Hebamme/Hebammenpraxis hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebammenpraxis einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.