Information zur Datenverarbeitung
Liebe (werdende) Eltern,
der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist mir wichtig. Aufgrund der Datenschutzbestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) bin ich verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck ich Ihre Daten erhebe, speichere oder weiterleite und welche Rechte Sie haben.
Melanie Brandt; Praxis Helen Säurig/Carola Wittmann, Karcherallee 13, 01277 Dresden; 0176-24247079; hebamme.melanie.brandt@web.de
Ich erhebe folgende Informationen:
Hierzu verarbeite ich neben der o.g. personenbezogenen Daten, insbesondere Ihre Gesundheitsdaten, die ich oder andere Gesundheitsdienstleister erheben. Die Erhebung dieser Daten ist notwendig, um den Behandlungsvertrag mit Ihnen und die damit verbundenen Pflichten zu erfüllen. Ohne diese Informationen ist eine sorgfältige Behandlung nicht möglich. Auch andere Gesundheitsdienstleister wie: Hebammen, Ärzte, Klinken oder Labore, bei denen Sie in Behandlung sind und Befunde erhoben werden, können uns Daten zur Verfügung stellen (z. B. in Arztbriefen, Laborbefunde).
Empfänger der Daten
Ich übermitteln Ihre personenbezogenen Daten nur dann an Dritte, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder Sie eingewilligt haben.
Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten können sein:
Die von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gespeichert und danach gelöscht. Ich sind verpflichtet, Ihre Daten mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren. In besonderen Fällen können sich auch längere Aufbewahrungsfristen ergeben, bis zu 30 Jahre.
Im Übrigen bewahren wir Ihre personenbezogenen Daten nur solange auf, wie dies für die Durchführung der Behandlung erforderlich ist.
Wir übermitteln Ihre personenbezogenen Daten nur dann an Dritte, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder Sie eingewilligt haben.
Die Übermittlung erfolgt zum Zwecke der Abrechnung der bei Ihnen erbrachten Leistungen, zur Klärung von medizinischen und sich aus Ihrem Versicherungsverhältnis ergebenden Fragen und um Befunde zu erhalten. Im Einzelfall erfolgt die Übermittlung von Daten an weitere berechtigte Empfänger.
Sie haben das Recht:
Einwilligungserklärung in die Datenverarbeitung
Ich bin einverstanden, dass durch die Hebamme Melanie Brandt meine Daten zu folgenden Zwecken erhoben, verarbeitet und genutzt werden:
Zur Pflege der Kontaktdaten, zur Erfüllung des Behandlungsvertrages, zur Erhebung und Weiterleitung von Laborbefunden, zur Abrechnung erbrachter Leistungen mit Krankenkassen, Abrechnungsstellen und dem Patienten, zur therapeutischen Dokumentation.
Ich bin darauf hingewiesen worden, dass
Des Weiteren gebe ich meine Einwilligung, dass
Widerrufsrecht, nach Art. 21 DSGVO
Im Falle des Widerrufes ist dieser Widerruf schriftlich zu richten an:
Melanie Brandt, Praxis Helen Säurig/Carola Wittmann, Karcherallee 13, 01277 Dresden
Im Falle eines Widerrufes werden meine Daten nach Ablauf der gesetzlichen Fristen und falls solche nicht mehr zu beachten sind, mit dem Zugang der Willenserklärung der Praxis gelöscht. Die Praxis wird meinen Widerruf an die o.g. Dritten weiterleiten, die ihrerseits dann meine Daten löschen.
Den Anhang „Patienteninformation zum Datenschutz“ habe ich gelesen und verstanden.
Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) der Hebamme Melanie Brandt
Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten ergänzend zu dem zwischen der Leistungsempfängerin und der Hebamme Melanie Brandt geschlossenen Behandlungsvertrag über Hebammenhilfe.
Die AVB gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für alle vertraglichen Beziehungen zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin. Das Rechtsverhältnis ist privatrechtlicher Natur.
(1) Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V.
(2) Bei Selbstzahlerinnen richtet sich das Leistungsangebot nach der Privatgebührenordnung (HebGebO) des Bundeslandes, in dem die Leistung erbracht wird.
(3) Nicht Bestandteil der Hebammenleistungen sind Leistungen hinzugezogener Ärzte oder Krankentransporte. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt.
(4) Für nicht rechtzeitig abgesagte Termine (weniger als 24 Stunden vor Beginn) ist die Hebamme berechtigt, der Leistungsempfängerin die entgangene Vergütung in Rechnung zu stellen.
(1) Als Wahlleistungen können insbesondere vereinbart werden:
(2) Die Hebamme informiert die Leistungsempfängerin vor Inanspruchnahme einer Wahlleistung über die entstehenden Kosten.
(1) Gesetzlich Versicherte
Abrechnung der Regelleistungen direkt mit der Krankenkasse.
Wahlleistungen sind von der Leistungsempfängerin als Selbstzahlerin zu tragen.
(2) Selbstzahlerinnen
Entgelt nach HebGebO, mindestens zum 2-fachen Satz der Kassenvergütung.
Zahlungsziel: 30 Tage ab Rechnungsstellung, unabhängig von einer Erstattung durch private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen.
Leistungen im Krankenhaus (Diakonissenkrankenhaus Dresden) werden ebenfalls direkt an die Leistungsempfängerin berechnet.
(3) Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie pauschale Mahngebühren von 5,00 € erhoben werden.
Eine Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.
Für Wahlleistungen kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
Die Leistungsempfängerin ist selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit von Leistungen bei ihrer Krankenversicherung zu klären.
Übersteigt der Umfang der Leistungen die vereinbarte Gebührenhöhe, informiert die Hebamme rechtzeitig über die entstehenden Mehrkosten.
Wahlleistungen sind separat zu vereinbaren.
Nicht rechtzeitig abgesagte Termine (<24 Stunden vorher) werden privat in Rechnung gestellt.
Arbeitszeiten: Montag bis Freitag 09:00 – 16:00 Uhr.
In dringenden Fällen bei Nichterreichbarkeit: sofort Arzt oder Krankenhaus kontaktieren.
Die Hebamme kann aufgrund unvorhergesehener Einsätze (z. B. Geburtsbegleitung) Termine kurzfristig absagen. Sie informiert die Leistungsempfängerin so schnell wie möglich und bietet einen Ersatztermin an.
Bei Krankheit oder Abwesenheit ist die Hebamme berechtigt, eine Vertretungshebamme einzusetzen. Mit der Vertretungshebamme entsteht ein eigenständiges Vertragsverhältnis, für das diese allein verantwortlich ist. Die Leistungsempfängerin ist verpflichtet, die Vertretungshebamme selbst zu organisieren.
Diese AVB treten mit Abschluss des Behandlungsvertrages in Kraft.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine Regelung ersetzt, die ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt.
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Die Hebamme/Hebammenpraxis weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Die Hebamme/Hebammenpraxis hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebammenpraxis einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.